Markus Burau

Nach seinem Studium an der Universität Mainz ist er seit 1999 als Rechtsanwalt und seit 2015 als Notar tätig. Im Jahr 2000 promovierte er mit einer Dissertation im Medienrecht. Vor seinem Eintritt in die Kanzlei sammelte Herr Burau internationale Erfahrungen in einer renommierten Anwaltskanzlei in Sydney, Australien. Anschließend arbeitete er in der Rechtsabteilung eines privaten Fernsehsenders, um seine medienrechtlichen Kenntnisse praktisch anzuwenden. Seit dem 01.04.2014 leitet Herr Burau die Kanzlei.

Im Jahr 2002 erhielt Herr Burau den akademischen Grad des Master of Laws im Handels- und Gesellschaftsrecht von der University of New South Wales in Sydney. Seine umfassenden Kenntnisse im anglo-amerikanischen Wirtschaftsrecht, die er in diesem internationalen Studiengang erwarb, sind besonders vorteilhaft für Mandanten mit internationalen Angelegenheiten. Ein zentraler Schwerpunkt seiner Arbeit liegt im internationalen Vertragsrecht. Herr Burau hat langjährige Erfahrung in der Gestaltung und Verhandlung von englischsprachigen Verträgen im In- und Ausland.

Neben Wirtschaftsrecht beschäftigt sich Herr Burau intensiv mit nationalem und internationalem Sportrecht sowie gewerblichem Rechtsschutz.

In Übereinstimmung mit der „Sozietätsphilosophie“ legt Herr Burau großen Wert auf Beratung und außergerichtliche Streitbeilegung, schließt jedoch nicht aus, die Interessen und Rechte seiner Mandanten auch vor Gericht entschieden zu vertreten.